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Das Thema Patientenverfügung wird in der Politik und in den Medien stark diskutiert. Zum September 2009 wurde der Umgang mit Patientenverfügungen gesetzlich geregelt. Im hospizlichen und palliativen Beratungsalltag hören wir von vielen Menschen Fragen: Wie kann ich vorsorgen, dass ein Arzt meinen individuellen Willen erkennt und danach handelt? Was muss meine Patientenverfügung beinhalten? Wo kann ich mich ausführlich beraten lassen?
Seit Ende 2006 schulen wir ehrenamtliche und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Beratung von Klienten, die eine Patientenverfügung abfassen möchten. Diese MitarbeiterInnen beantworten seither im telefonischen und persönlichen Gespräch (bei Bedarf auch zu Hause) Fragen rund um das Thema Vorsorge am Lebensende. Unser Beraterteam bietet Ihnen kompetente Hilfe beim Verfassen Ihrer persönlichen Patientenverfügung (keine Rechtsberatung). An zumeist zwei Beratungsterminen besprechen wir mit Ihnen Ihre Vorstellungen, Werte und Überzeugungen und geben konkrete Hilfestellungen, damit Ihre Wünsche in einer persönlichen Verfügung Ausdruck finden. Gern informieren wir Sie auch ganz allgemein zum Thema Patientenverfügung.
Beratungen finden auf Spendenbasis statt. Diese Spenden helfen uns, Ratsuchenden begleitendes Material zur Verfügung zu stellen, weitere BeraterInnen zu schulen und unsere Arbeit gewissenhaft weiter zu führen.
Unser Informationsblatt zur Patientenverfügungsberatung finden Sie hier.
Kontakt / Termine- Das Beratungstelefon erreichen Sie über die Zentrale Anlaufstelle Hospiz.
- Tel: +49 30 40711113
- Sprechzeiten: Mo, Di, Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie Di von 16:00 bis 18:00 Uhr
Weitere Informationen
Mehr Informationen mit nützlichen Links zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie hier.
Lehrgang Patientenverfügungsberatung
Wollen auch Sie sich in der Patientenverfügungsberatung engagieren? Weitere Informationen zum kommenden Lehrgang vom 16. Juni bis 21. Juni 2011 finden Sie hier.
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